Zum Schutz und zur Sicherheit aller Beteiligten gelten im SC Urania die folgenden Regelungen (weitere Regelungen siehe Anlagen):
– Keine Einzeltrainings ohne Kontrollmöglichkeit: Bei Trainings mit nur einer Betreuungsperson ist immer das Vier-Augen-Prinzip einzuhalten. Falls Einzeltrainings erforderlich sind, sollten diese in Absprache mit dem Team und den Eltern in öffentlich zugänglichen Bereichen stattfinden.
– Keine Privatgeschenke an Kinder und Jugendliche ohne Absprachen im Team: Jegliche Geschenke oder Zuwendungen an Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen Absprache im Trainerteam und ggf. der Einwilligung der Eltern.
– Keine privaten Treffen außerhalb des Vereins ohne Transparenz:– Kinder und Jugendliche dürfen nicht in den Privatbereich von Trainerinnen oder Betreuerinnen mitgenommen werden. Auch private Kontakte müssen stets transparent gemacht und gemeldet werden.
– Respektierung von Schutzräumen: Die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen in Umkleide-, Sanitär- und Schlafräumen wird strikt respektiert. Erwachsene dürfen diese Räume nur betreten, wenn es absolut notwendig ist, und niemals ohne Ankündigung. Duschen gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ist untersagt.
– Keine Geheimnisse: Es gibt keine geheimen Absprachen oder Versprechen zwischen Trainer*innen und Kindern/Jugendlichen. Alle Absprachen müssen öffentlich gemacht und dokumentiert werden können.
– Kein Gruppenzwang und keine entwürdigenden Rituale: Rituale, die ein Gruppenzwangsverhalten fördern oder entwürdigend sind, sind verboten. Jedes Kind und jeder Jugendliche darf sich jederzeit ohne Druck aus Aktivitäten zurückziehen.
– Keine sexistischen oder unangemessenen Äußerungen: Sexistische, diskriminierende oder unangemessene Äußerungen sowie Witze vor Kindern und Jugendlichen sind verboten.
– Striktes Verbot sexueller Kontakte: Jegliche sexuellen Kontakte oder Anbahnungen zwischen Vereinsmitgliedern oder Betreuern und Kindern oder Jugendlichen sind strengstens untersagt und führen zu sofortigen Konsequenzen.
– Verpflichtende Schulungen und Führungszeugnisse: Alle Trainerinnen und Betreuerinnen sind verpflichtet, ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis muss vorliegen und regelmäßig erneuert werden.
– Sichtbare Ansprechpersonen für Kinderschutz: Es gibt festgelegte Kinderschutzbeauftragte, die bei allen Fragen, Sorgen oder Vorfällen rund um das Thema Kinderschutz als Ansprechpartner*innen fungieren. Ihre Kontaktdaten sind auf der Website und in den Vereinsräumen deutlich sichtbar.
– Externe Unterstützung: In dringenden Fällen oder wenn vertrauliche Hilfe benötigt wird, kann auch auf externe Beratungsstellen wie den Kinderschutzbund, die „Nummer gegen Kummer“ oder andere Fachstellen zurückgegriffen werden.